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Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen, diese aber für einige Zeit aufgrund persönlicher Umstände ausgesetzt oder sogar eine vorzeitige Kündigung ausgesprochen hat, derjenige kann nun garantiert einen Teil seiner gezahlten Beiträge vom Versicherungsgeber zurückverlangen. Gefällt wurde dieses Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht, welches damit im Sinne der Kunden und gegen die vier betroffenen Versicherungen Deutscher Ring, Ergo, Iduna und Generali entschied. Grundlage für diesen Verfahrensausgang war ein Lebensversicherungsvergleich, aufgrund dessen in sämtlichen Fällen die Vertragsregeln hinsichtlich eines Stornoabzugs als nicht eindeutig genug für den Versicherungsnehmer gewertet wurden.
Vor Abschluss Lebensversicherungen vergleichen
Nicht nur die vier Betroffenen Parteien – durchgängig zeigen sich bei Versicherern diese Klauseln, welche bereits einmal vom Bundesgerichtshof gekippt wurden. Nichtsdestotrotz haben die Versicherer das Resultat dieses Urteils anscheinend nicht in ihren späteren Vertragsangeboten umgesetzt, so dass erneut im Sinne der Kunden entschieden werden musste. Sollten Sie in Zukunft kapitalbildene Lebensversicherungen vergleichen, so achten Sie nichtsdestotrotz besonders auf die entsprechenden Stornierungsklauseln. Und befinden Sie sich gegenwärtig in angesprochener Lage, so lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen, sondern melden Sie Ihre Ansprüche an den Versicherer bald an, um eine mögliche Verjährung zu umgehen. Bei Wunsch nach einer erneuten Aufnahme oder Abschluss einer Lebensversicherung steht ja einem Lebensversicherungsvergleich und darauf folgendem Vertragsverhältnis nichts in Wege.
